Betreuung im Haushalt der Eltern

Eine Tagespflegeperson, die zu den Kindern nach Hause kommt, nennen wir Kinderfrau oder Kinderbetreuer.

Wir vermitteln Kinderfrauen, die an unserem Qualifizierungsprogramm sowie an Erste-Hilfe-Kursen für Säuglinge und Kleinkinder teilnehmen und von uns als geeignet betrachtet werden

Arbeitsverhältnis

Die Kinderfrau ist Angestellte im Haushalt der Personensorgeberechtigten. Die Eltern  erstellen eine Tätigkeitsbeschreibung und schließen einen Arbeitsvertrag mit der Kinderfrau.

Liegt das Einkommen der Kinderfrau unter 400 € handelt es sich um einen Minijob. Die Kinderfrau muss weder Steuern noch Sozialabgaben leisten. Die Eltern zahlen als Arbeitgeber Pauschalabgaben von 14,3 % des Verdienstes. Die Kinderfrau muss bei der regional zuständigen Minijobzentrale gemeldet werden und wird über diese bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet. www.minijob-zentrale.de

Liegt das Einkommen der Kinderfrau über 400 €, handelt es sich um eine Feststellung. Die Eltern müssen sich um folgendes kümmern:

  • Betriebsnummer (Finanzamt)

  • Sozialversicherung (Meldeformular bei der Krankenkasse)

  • Berufsgenossenschaft (VBG Hamburg) Unfallkasse Baden-Württembert, Telefon 0711/93210

  • Berufshaftpflichtversicherung (privat oder als Mitglied über den Tageselternverein Kreis Esslingen e.V.

  • Lohnabrechnung (Steuerberater / Programm lexware aus dem Internet)

Vertragsgestaltung

Einen Mustervertrag finden Sie unter Downloads.

Versicherung

Sie sind verpflichtet, sich unmittelbar nach Beginn Ihrer Tätigkeit bei der Unfallversicherung 
zu melden. Die Erstattung des Beitrages können Sie beim Landkreis beantragen.

 ►Downloads

Finanzierung

Eltern können beim Landratsamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen und werden abhängig von der Anzahl der in der Familie lebenden Kinder unter 18 Jahren an den Kosten beteiligt.

 
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