Betreuung im Haushalt der Eltern
Eine Tagespflegeperson, die zu den Kindern nach Hause kommt, nennen wir Kinderfrau oder Kinderbetreuer.
Wir vermitteln Kinderfrauen, die an unserem Qualifizierungsprogramm sowie an Erste-Hilfe-Kursen für Säuglinge und Kleinkinder teilnehmen und von uns als geeignet betrachtet werden.
Arbeitsverhältnis
Die Kinderfrau ist Angestellte im Haushalt der Personensorgeberechtigten. Die Eltern erstellen eine Tätigkeitsbeschreibung und schließen einen Arbeitsvertrag mit der Kinderfrau.
Liegt das Einkommen der Kinderfrau unter 400 € handelt es sich um einen Minijob. Die Kinderfrau muss weder Steuern noch Sozialabgaben leisten. Die Eltern zahlen als Arbeitgeber Pauschalabgaben von 14,3 % des Verdienstes. Die Kinderfrau muss bei der regional zuständigen Minijobzentrale gemeldet werden und wird über diese bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet. www.minijob-zentrale.de
Liegt das Einkommen der Kinderfrau über 400 €, handelt es sich um eine Feststellung. Die Eltern müssen sich um folgendes kümmern:
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Betriebsnummer (Finanzamt)
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Sozialversicherung (Meldeformular bei der Krankenkasse)
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Berufsgenossenschaft (VBG Hamburg) Unfallkasse Baden-Württembert, Telefon 0711/93210
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Berufshaftpflichtversicherung (privat oder als Mitglied über den Tageselternverein Kreis Esslingen e.V.
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Lohnabrechnung (Steuerberater / Programm lexware aus dem Internet)
Vertragsgestaltung
Einen Mustervertrag finden Sie unter Downloads.
Versicherung
Sie sind verpflichtet, sich unmittelbar nach Beginn Ihrer Tätigkeit bei der Unfallversicherung
zu melden. Die Erstattung des Beitrages können Sie beim Landkreis beantragen.
►Downloads
Finanzierung
Eltern können beim Landratsamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen und werden abhängig von der Anzahl der in der Familie lebenden Kinder unter 18 Jahren an den Kosten beteiligt.





