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Hygienevorschriften

Liebe Aktive in der Kindertagespflege,

wir freuen uns, Ihnen nach den Aufregungen der letzten Monate endlich die erlösende Nachricht zukommen lassen zu können:

jetzt ist es offiziell dem Landesverband für Tagesmütter Baden-Württemberg e.Vvom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg mitgeteilt worden: in Baden-Württemberg gelten Tagespflegepersonen, die im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten aktiv sind NICHT als Lebensmittelunternehmer. Sie unterliegen demzufolge nicht den für Lebensmittelunternehmer einschlägigen Rechtsvorgaben („Hygienevorschriften“).

Demgegenüber ist das Ministerium der Ansicht, dass Kindertagesstätten, Kinderkrippen und entsprechende Einrichtungen grundsätzlich zu überwachen sind. Das gilt entsprechend auch für Tagesmütter, die ihre Tätigkeit im Gegensatz zur oben geschilderten Konstellation in "anderen geeigneten Räumen" ausüben. Form und Umfang der Überwachung sind im Einzelfall zu prüfen.

Der Landesverband hatte sich gegenüber dem Ministerium für eine solche Regelung stark gemacht und begrüßt die Entscheidung des Ministeriums sehr. Der Landesverband erstellt momentan einen Leitfaden zur Lebensmittelhygiene für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen, der mit dem Ministerium und allen relevanten öffentlichen Stellen abgestimmt wird. Der Leitfaden wird Ende 2012 fertig sein und Ihnen allen zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen können Sie auch dieser Pressemitteilung von der Sprecherin der Grünen für Verbraucherschutz, der Abgeordneten Sandra Boser entnehmen:

http://www.bawue.gruene-fraktion.de/cms/default/dok/409/409363.tagesmuetter_und_vaeter_sind_keine_leben.html  

 

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Rückblick / Presse

 
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